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ANWALTJOKER - hier geht es zur kostengünstigen Erstberatung!

Kostengünstige Erstberatung – warum das?

Um Ihnen, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Sorge vor hohen Anwaltskosten zu nehmen, bieten wir den Anwaltjoker an. Sie schildern uns Ihr Problem und erhalten von uns für einen Pauschalbetrag von 119€ (inklusive Mehrwertsteuer) einen ersten Überblick über die Sach- und Rechtslage. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns ein Mandat erteilen oder nicht.

Verkehrsunfälle und Schadenersatz

Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

Da gegnerische Versicherungen nahezu immer versuchen, die Regulierung in die Hand zu bekommen (die Versicherungen sprechen von „Schadensteuerung“), um die Verschuldensquote des eigenen Versicherten zu drücken und möglichst wenig zahlen zu müssen, empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, um die Abgabe von Erklärungen zum eigenen Nachteil zu vermeiden und um einen umfassenden und angemessenen Ersatz des eigenen Schadens zu erreichen. Viele Unfallopfer unterlassen das aus Unwissenheit und Angst um (hohe) Anwaltskosten. Die Konsequenz ist, dass der Versicherer nach der Unfallmeldung des Geschädigten das Zepter des Handels in die Hand nimmt und die Regulierung steuert und das rechtlich unkundige Opfer denkt, ihm wird geholfen.

Aber Vorsicht, Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und hier wird die Entscheidung, ob und wieviel Schadenersatz zu zahlen ist, demjenigen überlassen, der den Schaden bezahlen soll!

Wir wollen Chancengleichheit, nach der kostenfreien Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen oder nicht. Ja auch Anwaltskanzleien sind Wirtschaftsunternehmen, aber sie vertreten in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten. Häufig zahlt sich anwaltlicher Rat dreifach aus: die Kosten sind im Regelfall von der Gegenseite zu tragen, der Anwalt nimmt Ihnen die Last einer zügigen Schadensregulierung ab und fordert bei der Gegenseite das Möglichste für Sie ein. Überlassen Sie die Geltendmachung des Schadens nicht der Werkstatt, diese weiß im Zweifel nur, was ihr zusteht. Machen Sie keine Einlassung gegenüber der Polizei ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt.

Noch ein letzter Tipp: Unterschreiben Sie keine Erklärungen gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer, verhandeln Sie nicht selbst mit dessen Versicherung!

 


Kanzlei Olbernhau
Rechtsanwalt Dr. Albrecht Dietze
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