 |
 |
 |
| |
StVO |
|
 |
| |
§ 1 Grundregeln |
|
| |
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge |
|
| |
§ 5 Überholen |
|
| |
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren |
|
| |
§ 17 Beleuchtung |
|
| |
§ 21 Personenbeförderung |
|
| |
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers |
|
| |
§ 27 Verbände |
|
| |
§ 28 Tiere |
|
| |
Bußgelder |
|
 |
 |
 |
| |
Durch die Widmung als eine Allgemeinverfügung der Verwaltung unterliegt die öffentliche Straße dem Gemeingebrauch im Rahmen der erfolgten Zweckbestimmung. Dies heißt nichts anderes, als dass jedermann diese Straße im Rahmen der Widmung gebrauchen kann. Die Ausübung des Gemeingebrauchs wird durch das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht beschränkt und geregelt. Das Straßenrecht legt dabei fest, was auf Straßen zulässig ist. Das Straßenverkehrsrecht knüpft daran an und regelt den individuellen Gebrauch zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 1 Grundregeln |
|
| |
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge |
|
| |
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 5 Überholen |
|
| |
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren |
|
| |
(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Ist eine Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 17 Beleuchtung |
|
| |
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinheiten zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 21 Personenbeförderung |
|
| |
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers |
|
| |
1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(2) Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 27 Verbände |
|
| |
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
§ 28 Tiere |
|
| |
(1)[...] Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden. |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
|
| |
Bußgelder |
|
| |
generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer 10 €
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot durch Nichtbenutzung eines markierten Schutzstreifens 15 €
- mit Behinderung 20 €
- mit Gefährdung 25 €
- mit Sachbeschädigung 30 €
Beleuchtung oder Klingel defekt oder nicht vorhanden 10 €
mangelnde Rücksichtnahme auf Fußgänger
bei gemeinsamem Rad-/Gehweg 10 €
- mit Behinderung
- mit Gefährdung
- mit Sachbeschädigung
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung 15 €
- mit Behinderung 20 €
- mit Gefährdung 25 €
- mit Sachbeschädigung 30 €
Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 €
- mit Behinderung 15 €
- mit Gefährdung 20 €
- mit Sachbeschädigung 25 €
Beim Linksabbiegen nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte. Radverkehrsführung nicht gefolgt. 10 €
- mit Behinderung 15 €
- mit Gefährdung 20 €
- mit Sachbeschädigung 25 €
Fahren entgegen einer Einbahnstraße, die
nicht für Radfahrer freigegeben wurde. 15 €
- mit Behinderung 20 €
- mit Gefährdung 25 €
- mit Sachbeschädigung 30 €
Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt 15 € |
|
 |
| |
Top |
|
 |
 |
 |