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Fahrradfahren ist auf Deutschlands Straßen gefährlicher geworden. Immer mehr Autos und Fahrräder müssen sich immer weniger Platz teilen.

Eins ist klar, Radfahren ist der beste Sport der Welt. Aber Radfahren ist leider auch gefährlich, jährlich kommen auf Deutschlands Straßen zehntausende Radfahrer zu schaden und verletzen sich teilweise schwer, in 90 Prozent der Fälle trägt ein Kfz-Fahrer die Hauptschuld. Bei Unfällen mit Radfahrern müssen Autofahrer bzw. dessen Versicherungen auch ohne eigenes Verschulden mindestens für einen Teil des entstandenen Schadens aufkommen. Grund ist die sogenannte Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs. Das heißt allein vom Betreiben eines Autos geht eine Gefahr für Radfahrer aus, was mit dem Gewicht und der Geschwindigkeit des Kfz im Unterschied zu einem Radfahrer erklärt wird. Dies führt zu einer sogenannten Gefährdungshaftung von einem Viertel bis zu einem Drittel. Und das ändert sich auch nur, wenn der Radfahrer einen sehr schwerwiegenden Fehler gemacht hat. Sollten Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sein, sind Sie bei uns richtig, Rechtsanwalt Dietze ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf Verkehrsunfälle spezialisiert. Nutzen Sie unseren Anwaltjoker und nehmen Sie eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch.
 


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